Gesellschaft  für Sport und Jugendsozialarbeit gGmbH

Dachseilgarten Berlin

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für den

Dachseilgarten der GSJ - Gesellschaft für Sport und Jugendsozialarbeit gGmbH

1. Vertragsabschluss

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Teilnahmevertrages verbindlich an. Der Teilnahmevertrag kommt durch Annahme mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung zustande, die Ihnen unverzüglich nach Vertragsabschluss zugesendet wird. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des GSJ gGmbH vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Dies kann u. a. auch durch eine Anzahlung erfolgen.

Vertragsbestandteil ist die Hausordnung des SportJugendZentrum Lychener Straße 75 in 10437 Berlin.

2. Zahlung

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung überweisen Sie bitte den darauf ausgewiesenen Rechnungsbetrag bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Eine Buchung innerhalb von 2 Wochen vor Programmbeginn verpflichtet Sie zur sofortigen Zahlung der gesamten Teilnahmegebühren unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung.

Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner. Sollte zum Zeitpunkt der vereinbarten Teilnahme die Teilnahmegebühr nicht oder nur zum Teil bezahlt worden sein, ist die GSJ gGmbH berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, ohne dass ein Minderungsgrund für den Teilnehmer besteht.

3. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung (Katalog, Prospekte, Ablaufbeschreibungen) sowie die Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern oder verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Die  GSJ gGmbH. behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die die Teilnehmer vor Buchung selbstverständlich informiert werden

4. Sicherheit/Kleidung

4.1 Die Programme der GSJ gGmbH werden von ausgebildeten Ropes Course/ Kletterteamer Trainern durchgeführt. Die spezielle Sicherheitsausrüstung der Teilnehmer entspricht derzeitigen Sicherheitsstandards für Seilgärten.

4.2 Wir empfehlen das Tragen bequemer Kleidung, die auch verschmutzt werden kann und von festem Schuhwerk (idealer weise Wander- oder Trekkingschuhe, alternativ auch Turnschuhe). Eine Haftung für beschädigte bzw. verschmutzte Kleidung wird nicht übernommen.

5. Rückritt durch Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzpersonen    

5.1 Rücktritt durch Teilnehmer

Es besteht jederzeit die Möglichkeit von dem Programm zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der GSJ gGmbH. Es wird im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen kann die GSJ gGmbH eine Entschädigung verlangen. Dieser Ersatzanspruch kann unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Programmbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis pauschaliert werden:

·          Bis zum 30. Tag vor Programmbeginn: keine Kosten

·          Bis zum 15. Tag vor Programmbeginn: 20 % des Gesamtpreises

·          Bis zum 7. Tag vor Programmbeginn: 50 % des Gesamtpreises

·          Bis zum 1. Tag vor Programmbeginn: 80 % des Gesamtpreises

·          Bei Absage am Teilnahmetag oder Nichterscheinen: 100% des Gesamtpreises

5.2 Umbuchungen

Werden nach der Buchungsbestätigung auf Wunsch Änderungen vorgenommen, wie Änderung des Termins, des Kursprogramms etc. kann die GSJ gGmbH. Ersatz der entstandenen Mehrkosten verlangen. Wir berechnen grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 7,-- €.

5.3 Ersatzpersonen      

Bis zum Programmbeginn kann der gebuchte Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die  GSJ gGmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter ein, so haftet dieser mit dem gebuchten Teilnehmer als Gesamtschuldner. Die durch den Eintritt entstandenen tatsächlichen Mehrkosten sind zu erstatten.   

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Werden einzelne Leistungen (z.B. durch Verletzung während der Teilnahme oder vorzeitige Beendigung) nicht in Anspruch genommen, so behält die  GSJ gGmbH den Anspruch auf den Gesamtpreis. Es liegt im Ermessen der GSJ gGmbH, für einzeln ausgefallene Leistungen eine Erstattung des Gesamtpreises zu gewähren.

7. Kündigung und  Rücktritt durch die  GSJ - Gesellschaft für Sport und Jugendsozialarbeit gGmbH

Die GSJ gGmbH kann in folgenden Fällen nach Programmbeginn den Vertrag kündigen oder vom Vertrag zurücktreten:

7.1 Kündigung

Die GSJ gGmbH ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Teilnehmer das Programm ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.  Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn den Anweisungen der Trainer nicht Folge geleistet wird. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer den Anforderungen des Programms aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist.

Kündigt die GSJ gGmbH, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.

7.2 Rücktritt vom Vertrag

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis eine Woche vor Programmbeginn tritt die GSJ gGmbH vom Vertrag zurück, wenn zuvor auf eine zu erreichende Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde. Der eingezahlte Gesamtpreis wird umgehend zurückerstattet. In jedem Fall ist die GSJ gGmbH verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung des Programms hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, so hat die GSJ gGmbH den Teilnehmer davon zu unterrichten.

8. Kündigung infolge höherer Gewalt/bei Sicherheitsmängeln

Wird das Programm infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch die GSJ gGmbH den Vertrag kündigen. Die GSJ gGmbH ist berechtigt, jederzeit zu kündigen, wenn sicherheitstechnische Mängel bzw. Schäden an der Anlage bestehen, die die Sicherheit der Teilnehmer im Dachseilgarten gefährden.

Bei Kündigung vor Programmbeginn aus vorgenannten Gründen wird der gezahlte Gesamtpreis unverzüglich zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Wird der Vertrag aus vorgenannten Gründen nach Programmbeginn gekündigt, so kann die GSJ gGmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Programms noch zu erbringenden Leistungen eine angemessen Entschädigung verlangen.

9. Haftung

9.1 Die Teilnahme an den Programmen kann mit besonderen Risiken verbunden sein; die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die dem Teilnehmer überlassene Ausrüstung muss dieser auf vollständigen Erhalt, Sitz und erkennbare Mängel überprüfen. Mängel sind den Trainern sofort zu melden.

9.2 Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

9.3 Wir weisen darauf hin, dass die Teilnehmer während der Veranstaltung bei der Benutzung des Dachseilgartens und der dazugehörigen Grundstücksanlagen und Räumlichkeiten weder haftpflicht- noch unfallversichert sind. Die Teilnehmer haften für von ihnen verursachte Schäden in vollem Umfang.

10. Alkohol und Drogen, körperliche Verfassung und Mitwirkungspflicht

10.1 Die Teilnehmer aller Programme verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderer Mittel, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Bei Verstößen ist die GSJ gGmbH berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist nach 8.1 zu kündigen.   

10.2 Die Teilnehmer sollten eine durchschnittliche körperliche Fitness und eine stabile gesundheitliche Verfassung aufweisen. Vor dem Programm muss der Teilnehmer der GSJ gGmbH durch Ausfüllen eines Fragebogens Auskunft zu seiner körperlichen Verfassung, gesundheitliche Einschränkungen und etwaige Erkrankungen geben. Der Fragebogen ist Vertragsbestandteil. Ohne Ausfüllen des Fragebogens werden die Teilnehmer von der Nutzung des Dachseilgartens ausgeschlossen. Bei Minderjährigen ist der Fragebogen von den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer dürfen Personen, die unter starken Medikamenten, Drogen-, oder Alkoholeinfluss stehen, an den Programmen nicht teilnehmen. Insoweit gilt Nr. 9 dieser Geschäftsbedingungen. 

10.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern der GSJ gGmbH  zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.  

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Die Gewährleistungsrechte einschließlich der Fristen der Geltendmachung sowie der Verjährung bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des Reisevertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch. Weitergehende Rechte der Teilnehmer sind, soweit zulässig, ausgeschlossen.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrages zur Folge.

13. Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann die GSJ gGmbH nur an dessen Sitz verklagen.

Für Klagen gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.

Stand: Januar 2009

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