|
|
Dachseilgarten Berlin |
|
Allgemeine Geschäfts-
und Teilnahmebedingungen für den Dachseilgarten der GSJ - Gesellschaft für Sport und Jugendsozialarbeit gGmbH 1. Vertragsabschluss Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des
Teilnahmevertrages verbindlich an. Der Teilnahmevertrag kommt durch
Annahme mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung
zustande, die Ihnen unverzüglich nach Vertragsabschluss zugesendet wird.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des GSJ gGmbH vor, an das er für
die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage des
neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
Dies kann u. a. auch durch eine Anzahlung erfolgen. Vertragsbestandteil ist die Hausordnung des
SportJugendZentrum Lychener Straße 75 in 10437 Berlin. 2. Zahlung Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung überweisen Sie
bitte den darauf ausgewiesenen Rechnungsbetrag bis 7 Tage vor
Veranstaltungsbeginn. Eine Buchung innerhalb von 2 Wochen vor
Programmbeginn verpflichtet Sie zur sofortigen Zahlung der gesamten
Teilnahmegebühren unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet
der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner. Sollte
zum Zeitpunkt der vereinbarten Teilnahme die Teilnahmegebühr nicht oder
nur zum Teil bezahlt worden sein, ist die GSJ gGmbH berechtigt, den
Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, ohne dass ein
Minderungsgrund für den Teilnehmer besteht. 3. Leistungen Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich
die Leistungsbeschreibung (Katalog, Prospekte, Ablaufbeschreibungen) sowie
die Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechung verbindlich. Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern oder verändern, bedürfen
einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend.
Die GSJ gGmbH. behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich
berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor
Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die
die Teilnehmer vor Buchung selbstverständlich informiert werden 4. Sicherheit/Kleidung 4.1
Die Programme der
GSJ gGmbH werden von ausgebildeten Ropes Course/
Kletterteamer Trainern durchgeführt. Die spezielle Sicherheitsausrüstung
der Teilnehmer entspricht derzeitigen Sicherheitsstandards für Seilgärten. 4.2
Wir empfehlen das Tragen bequemer Kleidung, die auch verschmutzt werden
kann und von festem Schuhwerk (idealer weise Wander- oder Trekkingschuhe,
alternativ auch Turnschuhe). Eine Haftung für beschädigte bzw.
verschmutzte Kleidung wird nicht übernommen. 5. Rückritt durch
Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1 Rücktritt durch
Teilnehmer Es besteht jederzeit die Möglichkeit von dem Programm zurückzutreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der GSJ gGmbH. Es
wird im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen
kann die GSJ gGmbH eine Entschädigung verlangen. Dieser Ersatzanspruch
kann unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe
des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Programmbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis
pauschaliert werden:
·
Bis zum 30.
Tag vor Programmbeginn: keine Kosten
·
Bis zum 15.
Tag vor Programmbeginn: 20 % des Gesamtpreises
·
Bis zum 7.
Tag vor Programmbeginn: 50 % des Gesamtpreises
·
Bis zum 1.
Tag vor Programmbeginn: 80 % des Gesamtpreises
·
Bei Absage
am Teilnahmetag oder Nichterscheinen: 100% des Gesamtpreises 5.2 Umbuchungen Werden nach der Buchungsbestätigung auf Wunsch Änderungen
vorgenommen, wie Änderung des Termins, des Kursprogramms etc. kann die
GSJ gGmbH. Ersatz der entstandenen Mehrkosten verlangen. Wir berechnen
grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 7,-- €. 5.3
Ersatzpersonen
Bis zum Programmbeginn kann der gebuchte Teilnehmer
verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus
dem Vertrag eintritt. Die GSJ gGmbH kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt
oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter ein, so haftet dieser mit
dem gebuchten Teilnehmer als Gesamtschuldner. Die durch den Eintritt
entstandenen tatsächlichen Mehrkosten sind zu erstatten. 6. Nicht in Anspruch
genommene Leistungen Werden einzelne Leistungen (z.B. durch Verletzung während
der Teilnahme oder vorzeitige Beendigung) nicht in Anspruch genommen, so
behält die GSJ gGmbH den Anspruch auf den Gesamtpreis. Es liegt im
Ermessen der GSJ gGmbH, für einzeln ausgefallene Leistungen eine
Erstattung des Gesamtpreises zu gewähren. 7. Kündigung und
Rücktritt durch die Die GSJ gGmbH kann in folgenden Fällen nach Programmbeginn
den Vertrag kündigen oder vom Vertrag zurücktreten: 7.1 Kündigung Die
GSJ gGmbH
ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen,
wenn der Teilnehmer das Programm ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört,
oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies
ist insbesondere dann der Fall, wenn den Anweisungen der Trainer nicht
Folge geleistet wird. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer den Anforderungen
des Programms aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit
nicht gewachsen ist. Kündigt die GSJ gGmbH, so behält er den Anspruch auf den
Gesamtpreis; es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen und
anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
angerechnet. 7.2 Rücktritt vom
Vertrag Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl bis eine Woche vor Programmbeginn tritt die GSJ
gGmbH vom Vertrag zurück, wenn zuvor auf eine zu erreichende
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde. Der eingezahlte Gesamtpreis wird
umgehend zurückerstattet. In jedem Fall ist die GSJ gGmbH verpflichtet,
den Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung des Programms hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die
Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann, so hat die GSJ gGmbH den Teilnehmer davon zu unterrichten. 8. Kündigung infolge höherer
Gewalt/bei Sicherheitsmängeln Wird das Programm infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch die GSJ gGmbH
den Vertrag kündigen. Die GSJ gGmbH ist berechtigt, jederzeit zu kündigen,
wenn sicherheitstechnische Mängel bzw. Schäden an der Anlage bestehen,
die die Sicherheit der Teilnehmer im Dachseilgarten gefährden. Bei Kündigung vor Programmbeginn aus vorgenannten Gründen
wird der gezahlte Gesamtpreis unverzüglich zurückerstattet. Ein weiterer
Anspruch besteht nicht. Wird der Vertrag aus vorgenannten Gründen nach
Programmbeginn gekündigt, so kann die GSJ gGmbH für die bereits
erbrachten oder zur Beendigung des Programms noch zu erbringenden
Leistungen eine angemessen Entschädigung verlangen. 9. Haftung 9.1
Die Teilnahme an den Programmen kann mit besonderen Risiken verbunden
sein; die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die dem Teilnehmer überlassene
Ausrüstung muss dieser auf vollständigen Erhalt, Sitz und erkennbare Mängel
überprüfen. Mängel sind den Trainern sofort zu melden. 9.2
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist
ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen.
Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. 9.3
Wir weisen darauf hin, dass die Teilnehmer während der Veranstaltung bei
der Benutzung des Dachseilgartens
und der dazugehörigen Grundstücksanlagen und Räumlichkeiten
weder haftpflicht- noch unfallversichert sind. Die Teilnehmer haften für
von ihnen verursachte Schäden in vollem Umfang. 10. Alkohol und Drogen,
körperliche Verfassung und Mitwirkungspflicht 10.1
Die Teilnehmer aller Programme verpflichten sich, nicht unter Einfluss von
Alkohol, Drogen oder anderer Mittel, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen,
zu stehen. Bei Verstößen ist die GSJ gGmbH
berechtigt, ohne Einhaltung
einer Frist nach 8.1 zu kündigen. 10.2
Die Teilnehmer sollten eine durchschnittliche körperliche Fitness und
eine stabile gesundheitliche Verfassung aufweisen. Vor dem Programm muss
der Teilnehmer der GSJ gGmbH
durch Ausfüllen eines Fragebogens Auskunft zu
seiner körperlichen Verfassung, gesundheitliche Einschränkungen und
etwaige Erkrankungen geben. Der Fragebogen ist Vertragsbestandteil. Ohne
Ausfüllen des Fragebogens werden die Teilnehmer von der Nutzung des
Dachseilgartens ausgeschlossen. Bei Minderjährigen ist der Fragebogen von
den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Im Interesse der Sicherheit
aller Teilnehmer dürfen Personen, die unter starken Medikamenten,
Drogen-, oder Alkoholeinfluss stehen, an den Programmen nicht teilnehmen.
Insoweit gilt Nr. 9 dieser Geschäftsbedingungen.
10.3
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern der GSJ gGmbH
zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der
Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein. 11. Ausschluss von Ansprüchen
und Verjährung Die Gewährleistungsrechte einschließlich der Fristen der
Geltendmachung sowie der Verjährung bestimmen sich ausschließlich nach
den Vorschriften des Reisevertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Weitergehende Rechte der Teilnehmer sind, soweit zulässig,
ausgeschlossen. 12. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Teilnahmevertrages zur Folge. 13. Gerichtsstand Der Teilnehmer kann die GSJ gGmbH nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des
Teilnehmers maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung
nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich. Stand: Januar 2009 |